Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Vereins Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat
Die Regelung aller Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und dem Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat erfolgt nur auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
1. Lieferungen
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Die Ausführung der Bestellung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, wobei sich der Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat vorbehält, in besonders dringenden fällen Abweichungen vorzunehmen. Die Angabe über Lieferfristen ist unverbindlich. Etwaige Terminüberschneidungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche. Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, von dem Vertrag zurückzutreten. Für Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten können zusätzliche Kosten berechnet werden.
Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Ware, sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt beim Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat vorzutragen. Nach Ablauf von 7 Tagen nach der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Der Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen.
2. Zahlungen
Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Kommissionsgeschäfte werden nicht ausgeführt. Die Rechnung ist sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungen durch Scheck oder Bankeinzug gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Zahlungsverzug findet § 204 BGB in der Neufassung vom 01. Mai. 2000 Anwendung. Bei Zahlungsverzug ist der Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatzes zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Soweit sich der Käufer im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, seine Zahlungen zunächst zur Tilgung des eingetreten Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist seinerseits zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Hat sich die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so ist der Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen.
Der Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie sonstiger gegenüber dem Kunden bestehender Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehender Ware in Besitz zu nehmen.
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt als vereinbart, dass alle sich aus dieser Verfügung ergebenden Ansprüche im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an uns abgetreten gelten.
Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren und Gegenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im Falle einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte dem Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat unverzüglich Mitzuteilen und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme und Eigentumsübereignung, sowie Zahlung ist Köflach.
Gerichtstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist Voitsberg.
Durch die Bestellung erkennt der Kunde die vorstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen in vollem Umfang an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Verein Leader Aktionsgruppe Lipizzanerheimat ist berechtigt gemäß § 22 BDSG, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu bearbeiten und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit davon Kenntnis gemäß § 26 I BDSG.